TIPP!!!
So senken haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuerlast!
Wenn Sie keine Zeit oder keine Lust haben, Ihre Fenster oder die Wohnung zu putzen, den Rasen zu mähen oder die Hecken zu schneiden, haben Sie möglicherweise jemanden beauftragt, der das für Sie erledigt. Macht er oder sie das legal gegen Rechnung, können Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Wenn Sie gewisse Punkte beachten, können Sie so insgesamt bis zu 4.000 Euro direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Kosten, die Ihnen durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, senken also nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit nicht Ihren persönlichen Grenzsteuersatz, sondern direkt Ihre Steuerschuld.
Kurze Liste haushaltsnaher Dienstleistungen:
Von den Finanzämtern anerkannt werden unter anderem
- Reinigung der Wohnung, des Teppichs oder der Fenster
- Fußwegreinigung und Winterdienst
- Teilweise Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden
- Kinderbetreuung zu Hause
- Betreuung von Haustieren in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus Ausführen des Hundes
Quelle und weitere Infos: www.finanztip.de